Die gesetzlichen Vorgaben beschränken die Behandlung auf das Notwendige und Wirtschaftliche. Nur diese Leistungen dürfen erbracht und abgerechnet werden. Das medizinisch Sinnvolle ist dabei meist nicht ausreichend enthalten.
Die gesetzlichen Vorgaben beschränken die Behandlung auf das Notwendige und Wirtschaftliche. Nur diese Leistungen dürfen erbracht und abgerechnet werden. Das medizinisch Sinnvolle ist dabei meist nicht ausreichend enthalten.